Sprunggelenksprothese (z.B. Modell S.T.A.R.)

 

 

Bei Arthrosen des oberen Sprunggelenks streben wir bei noch vorhandener Gelenkfunktion den Gelenkersatz an. Es handelt sich bei dem Kunstgelenk (Prothese) um den Ersatz der Gelenkoberflächen (A+B) mit zwischengelagertem, mobilem Kunststoff-Puffer (C), ähnlich wie bei den meisten Kniegelenksprothesen. Die einge-brachten Metalloberflächen sind Titanlegierungen mit speziellen Oberflächen, die durch Knochenintegration fest verankert werden. Nur in seltenen Fällen, z.B. bei Wechseloperationen wird Knochenzement verwandt.

 

Der Hautschnitt erfolgt am Unterschenkel vorn über das Sprunggelenk bis zum Fußrücken und ist ca. 15cm lang. Nach Eröffnung des Gelenks und Abtragung von Knochenanbauten werden die Gelenkoberflächen von Schienbein (Tibia) und Sprungbein (Talus) abgetragen. Am Sprungbein wird eine Metallkappe (B) aufgesetzt, am Schienbein eine Platte mit Führungsrinnen (A) eingebracht. Dazwischen schiebt man eine Kunststoffplatte (C), die als Abstandhalter und Puffer dient. Bei einer Verkürzung der Wadenmuskulatur/Achillessehne wird eine perkutane Verlängerung der Sehne durchgeführt.

Die überwiegend guten Ergebnisse dieser im Vergleich zur Hüft- oder Knieprothese neuen Operation ermutigen zum verbreiteten Einsatz. Die Patienten berichten über eine deutliche Abnahme bis Verschwinden der Schmerzen bei erhöhter Mobilität. In einigen Fällen ist sogar wieder Freizeitsport wie Wandern, Radfahren oder gar Skilaufen ( alpin/ nordisch) möglich.

Stationärer Aufenthalt ca. 1 Woche

Nachbehandlung:
Fadenzug nach 14 Tagen
Unterschenkelschiene für 2 Wochen
Gips oder Gipsersatzstiefel für 4-6 Wochen
Vollbelastung nach 6-8 Wochen

Stationäre oder ambulante ReHa-Maßnahmen.